Der erste Schritt...
Der Antrag
Irgendwann wird sich jeder den Mut zusammen nehmen müssen, um den Antrag zu stellen. Ob Sie dazu romantisch auf Ihre Knie zu Boden gehen oder eine große Veranstaltung nutzen ist Ihnen selbst überlassen. Aber egal ob ganz nebenbei oder liebevoll inszeniert, irgendwann muß sie gestellt werden, die entscheidende Frage `Willst Du mich heiraten?´.Die Verlobung
Zu einer Verlobung gehört die Verlobungsfeier, die ein idealer Zeitpunkt für das Zusammentreffen der Eltern der beiden Partner ist. Ob Ihre Verlobungsfeier nun ein rustikales Brunch, sommerliches Picknick, fröhliches Grillfest, gemütlicher Kaffeetreff oder ein genüssliches Abendessen wird, ist ganz Ihre Entscheidung. Aber auf jeden Fall sollte es allen Spass und Freude machen.Rechtliche Hinweise
Im rechtlichen Sinne ist bereits die Verlobung ein Vertrag zwischen zwei Menschen die sich die Ehe versprechen. Das bedeutet, dass beide Partner volljährig sein müssen oder aber die Einwilligung der Eltern bzw. eines gesetzlichen Vormundes benötigen.Verlobte gelten vor dem Gesetz bereits als Angehörige und dürfen als solche zum Beispiel vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ferner dürfen Verlobte bereits vor der Hochzeit Eheverträge abschließen.